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Um die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, hat der Bundestag bereits im Jahr 2021 die Energiewirtschaftsnovelle (EnWG-Novelle) verabschiedet. Diese regelt, dass ab dem 6. Juni 2025 ein Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich sein muss. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich sind.

Die gesetzliche Neuerung soll den Prozess für Verbraucher flexibler gestalten und den Wechselprozess zwischen zwei Stromlieferanten erleichtern. Dies führt zu grundlegenden Veränderungen in den Abläufen der Energiewirtschaft sowie den IT-Systemen aber auch zu neuen Fristen und Bedingungen für Verbraucher.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Lieferantenwechsel und Ihr Umzug reibungslos funktionieren. 

Sie möchten sich bei den Stadtwerken Gmünd an-, ab- oder ummelden? Dann sind Sie hier genau richtig. Füllen Sie ganz einfach das jeweilige Formular zur An- oder Abmeldung unten auf dieser Seite aus. Um alles Weitere kümmern wir uns.

 

Abmelden

  • Aktuelle Lieferstelle abmelden: Informieren Sie uns bitte über den Tag Ihrer Schlüsselabgabe 14 Tage im Voraus, rückwirkend ist eine Abmeldung nicht möglich. Bitte übermitteln Sie uns dann am Tag der Schlüsselübergabe Ihren Zählerstand.

 

Anmelden

  • Neue Lieferstelle anmelden: Melden Sie Ihre neue Lieferstelle 14 Tage im Voraus mit der Zählernummer an, rückwirkend ist eine Anmeldung nicht möglich.

 

Vermieter/Hausverwalter

  • Mieterwechsel melden: Sie sind Vermieter oder Hausverwalter und möchten den Umzug für Ihre neuen Mieter melden? Dann teilen Sie uns bitte den Tag der Schlüsselübergabe 14 Tage im Voraus mit, rückwirkend ist eine Ummeldung nicht möglich. Bitte übermitteln Sie uns dann am Tag der Schlüsselüberhabe Ihren Zählerstand.

 

Informieren Sie sich über unseren Tarifrechner über die möglichen Tarife in Ihrem neuen Wohnort.

Formulare

Abmelden

Abmelden

Bitte geben Sie Ihre Postadresse von der Sie sich abmelden an:

Adresse für die Schlussrechnung:

Bitte geben Sie Ihre Zählerstände ein:

Hinweis: Wenn Sie sich abmelden, müssen Sie mindestens eine Zählernummer angeben!

 

Weitere Dateien hochladen:

Kontaktdaten des Eigentümers:

Name des Nachmieters:

Sonstiges

* Sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Wichtig: Nur vollständig und ordentlich ausgefüllte Anfragen können von uns bearbeitet werden. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten anzugeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Anmelden

Anmelden

Bitte geben Sie Ihre neue Postadresse an:

Tarif

Bitte geben Sie Ihre Zählerstände ein:

 

Weitere Dateien hochladen:

Kontaktdaten des Eigentümers:

Name des Vormieters:

Sonstiges

* Sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Wichtig: Nur vollständig und ordentlich ausgefüllte Anfragen können von uns bearbeitet werden. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten anzugeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

FAQ

Welche Daten benötige ich, um meinen Umzug zu melden?
  • Bitte teilen Sie uns den Tag der Schlüsselübergabe und die Zählernummer 14 Tage im Voraus mit, eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht möglich.
  • Bei Abmeldung: Wenn die Schlüsselübergabe erfolgt ist, benötigen wir den Zählerstand, Name des Nachmieters und Ihre neue Adresse für die Zusendung der Schlussrechnung.
  • Bei Anmeldung: Wenn die Schlüsselübergabe erfolgt ist, benötigen wir den Zählerstand.
Was passiert, wenn ich nicht alle Daten für die Umzugsmeldung habe?

Teilen Sie uns bitte 14 Tage im Voraus den Tag der Schlüsselübergabe mit, da eine Abmeldung rückwirkend nicht möglich ist. Weitere Informationen übermitteln Sie uns dann spätestens am Tag der Schlüsselübergabe.

Warum ist eine rückwirkende An- und Abmeldung nicht möglich?

Um die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, hat der Bundestag bereits im Jahr 2021 die Energiewirtschaftsnovelle (EnWG-Novelle) verabschiedet. Diese regelt, dass ab dem 6. Juni 2025 ein Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich sein muss. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich sind.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?

Die Abmeldung kann dann ausschließlich zum aktuellen Datum bearbeitet werden. Da rückwirkende Abmeldungen nicht mehr möglich sind, bleiben Sie bis zum Tag der tatsächlichen Abmeldung zahlungspflichtig. Die angefallenen Energiekosten müssen Sie privat mit Ihrem Nachmieter klären.

Muss ich beim Umzug meinen Vertrag bei den Stadtwerken Gmünd kündigen?

Bei einem Umzug ist keine Kündigung für Ihren laufenden Energievertrag notwendig. Wir benötigen lediglich folgende Informationen bei einem Umzug:

  • Bitte teilen Sie uns den Tag der Schlüsselübergabe und die Zählernummer 14 Tage im Voraus mit, eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht möglich.
  • Wenn die Schlüsselübergabe Ihrer bisherigen Lieferstelle erfolgt ist, benötigen wir den Zählerstand, Name des Nachmieters und Ihre neue Adresse für die Zusendung der Schlussrechnung.
  • Wenn die Schlüsselübergabe Ihrer neuen Lieferstelle erfolgt ist, benötigen wir den Zählerstand der neuen Lieferstelle.
Kann ich meinen Vertrag bei den Stadtwerken Gmünd auf den Nachmieter übertragen?

Nein, der Vertrag kann nicht auf den Nachmieter umgeschrieben werden. Gerne kann Ihr Nachmieter ganz einfach einen neuen Vertrag bei uns abschließen.