Um die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, hat der Bundestag bereits im Jahr 2021 die Energiewirtschaftsnovelle (EnWG-Novelle) verabschiedet. Diese regelt, dass ab dem 6. Juni 2025 ein Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich sein muss. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich sind.
Die gesetzliche Neuerung soll den Prozess für Verbraucher flexibler gestalten und den Wechselprozess zwischen zwei Stromlieferanten erleichtern. Dies führt zu grundlegenden Veränderungen in den Abläufen der Energiewirtschaft sowie den IT-Systemen aber auch zu neuen Fristen und Bedingungen für Verbraucher.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Lieferantenwechsel und Ihr Umzug reibungslos funktionieren.