Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG §38) sind die Stadtwerke Gmünd der Ersatzversorger im zuständigen Netzgebiet. Bei der Ersatzversorgung beliefern wir Sie mit Energie aus dem Niederspannungsnetz, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Im Rahmen der Ersatzversorgung ist diese Belieferung mit Strom auf maximal drei Monate befristet.
Ab 1. März 2023 gelten für die Ersatzversorgung die Preise der Grundversorgung.