Zusatzinformationen Strom
Die jeweiligen AGB’s gelten zum Tag des Vertragsabschlusses.
Stromvertrag 2021 abgeschlossen: Hier gelten die AGB Stand 01.01.2020
Stromvertrag ab März 2022 abgeschlossen: Hier gelten die AGB Stand März 2022
Downloads
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Strom ab 01.03.2022.pdf (173,4 KiB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Strom ab 01.01.2020.pdf (272,5 KiB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizstrom ab 01.03.2022.pdf (263,4 KiB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizstrom ab 01.01.2020.pdf (275,0 KiB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Sondervertragskunden Strom ab 01.11.2019.pdf (114,2 KiB)
- Zertifikat Vertrieb.zip (1,8 KiB)
- Ersatzversorgung_Strom_RLM_ab1221.pdf (34,0 KiB)
- Sepa Basislastschriftmandat blanko.pdf (48,7 KiB)
- Stromkennzeichnung 2022.pdf (312,5 KiB)
- Ergänzende Bedingungen_Strom_2022.pdf (14,5 KiB)
- Preistransparenz Strom.pdf (148,1 KiB)
Häufig gestellte Fragen:
Das geschieht, wenn übers Jahr eine Preisanpassung notwendig geworden ist beziehungsweise sich durch die Erhöhung von gesetzlich festgelegten Steuern und/oder Abgaben die Tarife verändert haben.
Von Mitte November bis Ende Dezember werden die Zählerstände abgelesen.
Ja, über die Zeitung und die Amtsblätter.
Die Art Ihres Tarifes steht auf der Rückseite Ihrer Rechnung, bei den Detailinformationen in Zeile 2.
Die Kilowattstunde (kWh) ist die Einheit, in der der Stromverbrauch gemessen und abgerechnet wird.
Der Gas- und Wasserverbrauch wird am Zähler in Kubikmetern (m³) und der Stromverbrauch in Kilowattstunde (kWh) gemessen. Danach wird Gas in Kilowattstunden umgerechnet.
Bei Änderungen der Preise/Tarife oder Steuern/Abgaben wird der Rechnungszeitraum gesplittet, um eine exakte Rechnungsgrundlage zu erhalten.
Netznutzungsentgelte werden für den Transport des Stroms über das Fernleitungs- und das lokale Verteilernetz zum Endverbraucher erhoben. Darunter fallen Kapitalkosten für die Leitungsinvestitionen, Instandhaltungs- und Betriebskosten. Hinzu kommen Kosten für die Bereitstellung und Ablesung von Zählern. Die Netzzugangsentgelte unterliegen der Regulierung durch die Landesregulierungsbehörde und die Bundesnetzagentur. Die von den Behörden genehmigten Entgelte haben eine unterschiedliche Höhe, da lokale Besonderheiten berücksichtigt werden. Die Unterschiede bei gleicher Abnahmemenge können bis zu 20 Prozent betragen.
Die Stromsteuer entsteht mit Entnahme von Strom zum Verbrauch aus dem Leitungsnetz und beträgt für Letztverbraucher aktuell 2,05 Cent pro kWh (zzgl. MwSt.). Die Stromversorger haben die gesetzliche Pflicht, diese Steuer vom Kunden einzuziehen und diese an den Bundeshaushalt (über die Hauptzollämter) abzuführen.
Nach Saldierung der Einnahmen aus dem Verkauf der EEG-Strommengen an der Strombörse und der Kosten durch die Einspeisevergütungen, wird der Differenzbetrag auf den gesamten deutschen Stromverbrauch umgelegt und eine bundesweit einheitliche EEG-Umlage je Kilowattstunde errechnet. Diese EEG-Umlage ist für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde auszuweisen und vom Verbraucher zu bezahlen. Man spricht hier von der "finanziellen Wälzung".
Das Kraft-Wärme-Kopplunggesetz regelt seit 2002 die Einspeisung und Vergütung des Stroms aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Zudem soll die KWKG-Umlage die Erzeugung von Energie aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (z.B. Blockheizkraftwerke; BHKW) fördern und wird ebenfalls vom Letztverbraucher getragen.
Konzessionsabgaben sind Entgelte, die von Energieversorgungsunternehmen an Städte und Gemeinden gezahlt werden müssen, damit sie öffentliche Verkehrswege für Leitungsarbeiten benutzen dürfen. Die Konzessionsabgabe ist für die kommunalen Haushalte eine wichtige Einnahmequelle.
Die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den der Stromversorger erzielt. Daher ist auch die Mehrwertsteuer auf die anderen gesetzlichen Bestandteile wie Stromsteuer, Umlagen aus EEG und KWKG sowie auf die Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Steuer wird prozentual berechnet und beträgt derzeit 19 Prozent.
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