Bleiben Sie flexibel: Der Grundversorgungstarif gilt ohne Vertragsbindung, ist also jederzeit kurzfristig kündbar.
Grundsätzlich haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz alle Haushaltskunden Anspruch auf die Grundversorgung. Die Allgemeinen Preise für die Versorgung mit Strom gelten bis auf Weiteres auch für die Ersatzversorgung.