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Nicht adressierte Postwurfsendungen privater Messstellenbetreiber erwecken den Eindruck einer amtlichen Mitteilung. Für Kunden im Netzgebiet besteht kein Handlungsbedarf.
13. August 2026
Zahlreiche Haushalte in Schwäbisch Gmünd haben in den vergangenen Tagen Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH erhalten, einer Marke der metrify smart metering GmbH aus Berlin.
Die Schreiben sind nicht persönlich adressiert, sondern an die Bewohner des Hauses gerichtet, nennen einzelne Straßenzüge und setzen eine kurze Frist für angeblich freigeschaltete Installationstermine.
Die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd stellen klar: Diese Schreiben stammen nicht von den Stadtwerken und wurden auch nicht in deren Auftrag versendet. Für alle Haushalte besteht aktuell keine Verpflichtung, aktiv zu werden. Der flächendeckende Austausch der alten Zähler gegen moderne Messeinrichtungen läuft nach gesetzlicher Vorgabe bis 2032. Weder Eigentümer noch Mieter müssen dafür selbst einen Anbieter beauftragen.
Keine geschäftliche Verbindung
Zwischen den Stadtwerken Gmünd und der DMG Deutsche Messwesen GmbH beziehungsweise der metrify smart metering GmbH besteht keinerlei geschäftliche oder vertragliche Verbindung. Bei den Schreiben handelt es sich um Werbung eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers und nicht um eine Mitteilung der Stadtwerke, des Netzbetreibers oder einer Behörde.
Kostenlose Installation
Auch der gesetzlich vorgesehene Zählerwechsel durch die Stadtwerke ist für den Kunden kostenfrei. Beworben wird lediglich der Verzicht auf ein zusätzliches Einbauentgelt. Laut dem Schreiben des Anbieters kommen nicht unerhebliche Zusatzkosten auf die Kunden zu, und es besteht eine 24-monatige Mindestbindung. Das reduzierte Netzentgelt ist keine Leistung der DMG, sondern gilt für alle Anbieter, also auch für die Stadtwerke Gmünd.
Wann ein Einbau tatsächlich vorgeschrieben ist
Ein intelligentes Messsystem ist derzeit nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtend:
• bei einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden,
• bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 Kilowatt, etwa Wärmepumpen, Wallboxen, Speichern oder Klimageräten, für die eine Vereinbarung nach § 14a EnWG besteht,
• bei Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 Kilowatt installierter Leistung, beispielsweise Photovoltaikanlagen.
„Wir erleben derzeit eine spürbare Verunsicherung unserer Kunden. Die Schreiben sehen amtlich aus, arbeiten mit Fristen und blenden die eigentlichen Kosten in die Fußnote. Wer in Schwäbisch Gmünd einen neuen Zähler bekommt, hört das von uns, persönlich. Niemand muss auf eine Postwurfsendung reagieren.“ Celestino Piazza, Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH.
Hintergrundinfo:
Was an den Werbeschreiben irreführend ist:
• Preisobergrenzen: Die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd sind als grundzuständiger Messstellenbetreiber an die gesetzlichen Preisobergrenzen nach § 30 MsbG gebunden. Wettbewerbliche Anbieter unterliegen diesen Obergrenzen bei einem freiwilligen Einbau nicht und können höhere Entgelte verlangen. Ein Wechsel kann daher zu Mehrkosten führen.
• Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG: Die pauschale Reduzierung gewährt der Netzbetreiber. Sie setzt eine ordnungsgemäß angemeldete steuerbare Verbrauchseinrichtung voraus und ist unabhängig davon, wer den Messstellenbetrieb durchführt. Der bloße Einbau eines Smart Meters führt zu keiner Gutschrift.
• Zeitdruck: Die in den Schreiben genannte Frist ist ein Verkaufsargument und keine gesetzliche Frist. Es entstehen keine Nachteile, wenn Empfänger nicht reagieren.
Empfehlung an die Kunden
Die Stadtwerke Gmünd raten, keine Verträge unter Zeitdruck oder auf Grundlage vermeintlicher Förderversprechen abzuschließen. Mieter sollten vor einer Beauftragung Rücksprache mit dem Eigentümer halten. Wer bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen bei einem Abschluss im Fernabsatz in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Grundsätzlich gilt: Die freie Wahl des Messstellenbetreibers ist gesetzlich vorgesehen und legitim. Entscheidend ist, dass die Entscheidung auf vollständiger Information beruht und nicht unter Druck getroffen wird.
Auch Nachbarstädte betroffen
Die Aktion beschränkt sich nicht auf Schwäbisch Gmünd. Vergleichbare Schreiben sind unter anderem in Aalen und in weiteren Städten im Bundesgebiet aufgetreten. Die Stadtwerke stehen dazu im Austausch mit den Stadtwerken der Region.
Weitere Informationen und Kontakt
Für Rückfragen steht der Kundenservice der Stadtwerke Gmünd zur Verfügung. Unabhängige Informationen zum Messstellenbetrieb bietet die Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/Metering sowie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Rückfragen an:
Hans-Gerold Göbbel
Leiter Vertrieb & Marketing
Bürgerstraße 5
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel. 07171 / 6038504
E-Mail: hans-gerold.goebbel@stwgd.de