FAQ zum Thema Photovoltaik
Allgemeine Fragen:
Vorteile einer PV-Anlage:
- Sie senken Ihre Stromkosten dauerhaft und beginnend ab dem ersten Betriebsjahr
- Zunehmende Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen
- Dank der nachhaltigen Stromerzeugung reduzieren Sie die Umweltbelastungen und schützen die Umwelt
- Die Stadtwerke Gmünd installieren Qualitätskomponenten, welche eine hohe Leistungsfähigkeit garantieren und die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen
- Mit den Stadtwerken Gmünd haben Sie einen langfristigen starken und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite. Wir begleiten Sie von der Planung, über die Installation bis hin zur Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage.
Gerne übernehmen wir den technischen Betrieb Ihrer PV-Anlage und bieten Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket (s. Abschnitt Pacht).
Die Integration von einem Batteriespeichersystem ist in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig. Vor allem Kunden mit einem hohen Strombedarf können mit einer außerordentlich guten Wirtschaftlichkeit rechnen.
Haben Sie ein Elektrofahrzeug oder eine Wärmepumpe und Ihr Strombedarf in den Abendstunden ist tendenziell hoch, lohnt sich die Installation eines Batteriespeichers besonders. Da die PV-Anlage nachts kein Strom erzeugt, können Sie mit Hilfe eines Batteriespeichers Ihren eigenen Solarstrom auch in der Nacht nutzen und damit Ihren Energiebedarf zunehmend regenerativ abdecken.
Wir bieten Ihnen ein attraktives Angebot über eine Solaranlage inklusive Batteriespeicher. Wenn Sie bereits eine bestehende PV-Anlage betreiben, ergänzen wir Ihre Anlage gerne mit unserem Energiespeicher.
Als Eigenverbrauch bezeichnet man den selbstgenutzten Anteil des erzeugten Solarstroms.
Ein Beispiel: Werden pro Jahr durch die PV-Anlage 6.000 kWh Solarstrom erzeugt und davon 3.600 kWh direkt im eigenen Gebäude verbraucht, so beträgt der Eigenverbrauchsanteil 60 %.

Als Autarkiegrad bezeichnet man den Anteil des selbstgenutzten Solarstroms der PV-Anlage an Ihrem Gesamtstrombedarf.
Ein Beispiel: Der jährliche Strombedarf beträgt 6.500 kWh. 3.600 kWh des Solarstroms nutzen Sie direkt im Gebäude. Damit beträgt Ihre Unabhängigkeit 55 %.

Die Stadtwerke Gmünd haben ein erfahrenes und und kompetentes Fachteam, welches Sie von der Planung, über die Installation bis hin zur Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage begleitet. Nach Erhalt der Auftragserteilung und der Anmeldung am Netz beim Netzbetreiber wird die PV-Anlage erfahrungsgemäß innerhalb von zwei Wochen installiert. Die Installation dauert in der Regel drei Tage. Dies kann aber auch je nach Dachfläche und Wetterlage variieren.
Kauf oder Pacht:
Mit dem Kauf der Photovoltaikanlage beauftragen Sie uns eine schlüsselfertige PV-Anlage auf Ihrem Dach zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Anschließend sind Sie Eigentümer und Betreiber der Solaranlage. Wenn Sie während der Anlagenlebensdauer Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen mit unseren Fachkräften beratend zur Seite.
Hauseigentümer, welche die eigene Investition für eine PV-Anlage umgehen möchten, können das Rundum-sorglos-Paket der Stadtwerke Gmünd nutzen. Wir installieren und betreiben auf Ihrem Gebäude die Photovoltaikanlage und Sie erhalten den erzeugten Solarstrom. Für diese Dienstleistung fällt eine monatliche Pachtrate an, welche über 18 Jahre konstant bleibt. Damit haben Sie finanzielle Planungssicherheit, profitieren von sinkenden Stromkosten und leisten einen Beitrag zur Energiewende.
Mit dem Rundum-sorglos-Paket kümmern sich die Stadtwerke Gmünd nach der Installation um den reibungslosen Betrieb und Instandhaltung der Photovoltaikanlage. Deshalb beinhaltet die Pachtrate neben den Investitonskosten, auch die Betriebs- und Versicherungskosten.
Wenn gewünscht, bauen wir die PV-Anlage auf unsere Kosten zurück. Üblicherweise können Sie die Anlage nach Ablauf der Vertragslaufzeit weiter nutzen, um weiterhin von den finanziellen und ökologischen Vorteilen zu profitieren.
Nein, die Photovoltaikanlage ist nicht als Grunddienstbarkeit eingetragen. Wir bringen bei unserem Pachtmodell die PV-Anlage nur zu einem vorübergehenden Zweck auf Ihrem Dach an (als sog. Scheinbestandteil). Damit stellen wir sicher, dass die Anlage – obwohl sie fest mit dem Gebäude verbunden wird – nicht automatisch in Ihr Eigentum übergeht (siehe hierzu BMF-Schreiben vom 19.04.1971 - sog. Leasingerlass). Die PV-Anlage wird somit nicht Bestandteil des Vertragsobjekts und ist daher als bewegliches Wirtschaftsgut zu werten (vgl. OFD Rheinland vom 10. Juli 2012, S 2130 - 2011 0003 - St 142).