Unser Strom:
Vertrauen Sie auf
zuverlässige Energie.

Die Stadtwerke Gmünd versorgen jeden Tag über 30.000 Haushalte in der Region als
Grund- und Ersatzversorger zuverlässig mit Strom. Wollen Sie auch dazugehören?

Wählen Sie jetzt einfach den Strom-Tarif, der am besten zu Ihnen passt.

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Zusatzinformationen Strom

 

Die jeweiligen AGB gelten zum Tag des Vertragsabschlusses:

  • Stromvertrag ab März 2022 abgeschlossen -> hier gelten die AGB ab 01.03.2022
  • Stromvertrag 2021 abgeschlossen -> hier gelten die AGB ab 01.01.2020

Häufig gestellte Fragen:

Warum erhöht sich der Abschlag, wenn im Jahr davor ein Guthaben entstanden ist?

Das geschieht, wenn übers Jahr eine Preisanpassung notwendig geworden ist beziehungsweise sich durch die Erhöhung von gesetzlich festgelegten Steuern und/oder Abgaben die Tarife verändert haben.

In welchem Zeitraum wird bei den Stadtwerken abgelesen?

Von Mitte November bis Ende Dezember werden die Zählerstände abgelesen.

Wird man über die Ablesung informiert?

Ja, über die Zeitung und die Amtsblätter.

Was für einen Vertrag habe ich abgeschlossen, wo steht das?

Die Art Ihres Tarifes steht auf der Rückseite Ihrer Rechnung, bei den Detailinformationen in Zeile 2.

Was ist eigentlich eine Kilowattstunde?

Die Kilowattstunde (kWh) ist die Einheit, in der der Stromverbrauch gemessen und abgerechnet wird. 

Welche Messung erfolgt am Zähler?

Der Gas- und Wasserverbrauch wird am Zähler in Kubikmetern (m³) und der Stromverbrauch in Kilowattstunde (kWh) gemessen. Danach wird Gas in Kilowattstunden umgerechnet.

Warum erfolgt bei der Jahresschlussrechnung manchmal eine Aufteilung in mehrere Zeiträume?

Bei Änderungen der Preise/Tarife oder Steuern/Abgaben wird der Rechnungszeitraum gesplittet, um eine exakte Rechnungsgrundlage zu erhalten.

Was sind Netznutzungsentgelte?

Netznutzungsentgelte werden für den Transport des Stroms über das Fernleitungs- und das lokale Verteilernetz zum Endverbraucher erhoben. Darunter fallen Kapitalkosten für die Leitungsinvestitionen, Instandhaltungs- und Betriebskosten. Hinzu kommen Kosten für die Bereitstellung und Ablesung von Zählern. Die Netzzugangsentgelte unterliegen der Regulierung durch die Landesregulierungsbehörde und die Bundesnetzagentur. Die von den Behörden genehmigten Entgelte haben eine unterschiedliche Höhe, da lokale Besonderheiten berücksichtigt werden. Die Unterschiede bei gleicher Abnahmemenge können bis zu 20 Prozent betragen.

Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer entsteht mit Entnahme von Strom zum Verbrauch aus dem Leitungsnetz und beträgt für Letztverbraucher aktuell 2,05 Cent pro kWh (zzgl. MwSt.). Die Stromversorger haben die gesetzliche Pflicht, diese Steuer vom Kunden einzuziehen und diese an den Bundeshaushalt (über die Hauptzollämter) abzuführen.

Was ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)?

Nach Saldierung der Einnahmen aus dem Verkauf der EEG-Strommengen an der Strombörse und der Kosten durch die Einspeisevergütungen, wird der Differenzbetrag auf den gesamten deutschen Stromverbrauch umgelegt und eine bundesweit einheitliche EEG-Umlage je Kilowattstunde errechnet. Diese EEG-Umlage ist für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde auszuweisen und vom Verbraucher zu bezahlen. Man spricht hier von der "finanziellen Wälzung".

Was ist das Kraft-Wärme-Kopplunggesetz (KWKG)?

Das Kraft-Wärme-Kopplunggesetz regelt seit 2002 die Einspeisung und Vergütung des Stroms aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Zudem soll die KWKG-Umlage die Erzeugung von Energie aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (z.B. Blockheizkraftwerke; BHKW) fördern und wird ebenfalls vom Letztverbraucher getragen.

Was ist die Konzessionsabgabe?

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die von Energieversorgungsunternehmen an Städte und Gemeinden gezahlt werden müssen, damit sie öffentliche Verkehrswege für Leitungsarbeiten benutzen dürfen. Die Konzessionsabgabe ist für die kommunalen Haushalte eine wichtige Einnahmequelle.

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den der Stromversorger erzielt. Daher ist auch die Mehrwertsteuer auf die anderen gesetzlichen Bestandteile wie Stromsteuer, Umlagen aus EEG und KWKG sowie auf die Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Steuer wird prozentual berechnet und beträgt derzeit 19 Prozent.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Service-Seite.