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Steckerfertige PV-Anlagen / Plug-In

Im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Gmünd können steckerfertige Erzeugungsanlagen, sogenannte Plug-In-Anlagen, betrieben werden.

Beim Anschluss dieser Erzeugungsanlagen ist das VDE-Vorschriftenwerk zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden.
  • Erzeugungsanlagen können über spezielle Energiesteckvorrichtungen (z. B. nach Vornorm VDE V 0628‐1) unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 auch in vorhandene Endstromkreise einspeisen.
  • Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers

Erzeugungsanlagen mit speziellen Energiesteckvorrichtungen

Das Einstecken einer Erzeugungsanlage ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes in eine herkömmliche Steckdose zu vergleichen und nur unter bestimmten Bedingungen mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung zulässig. Diese Bedingungen sind in der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 aufgeführt.

Elektrische Anlagen in Gebäuden sind auf eine zentrale Einspeisung der elektrischen Energie ausgelegt und werden ausgehend vom Netzanschluss über entsprechende Schutzeinrichtungen bis zu den Steckdosen für die elektrischen Verbrauchsgeräte verteilt. Die Schutzeinrichtungen der häuslichen elektrischen Anlage können ihre Schutzfunktion nur erfüllen, wenn der in die Steckdose rückgespeiste Strom berücksichtigt wird. Die Beurteilung und eventuelle Anpassungen des entsprechenden Stromkreises dürfen nur durch eine Elektrofachkraft vorgenommen werden.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) weist in seiner Energie-Info „Rechtliche Hinweise zum Verfahren bei Anschluss von „Plug-in“-Solarstromanlagen an das Niederspannungsnetz“ darauf hin, dass Verstöße gegen die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Steuerrecht möglich sind, falls lediglich ein nicht rücklaufgesperrter Bezugszähler als Messeinrichtung verwendet wird.

 

In unseren Downloadbereich finden Sie unter Plug-In, Mini-PV, bis 600W folgende Formulare und Unterlagen:

  • Anmeldung steckerfertige Erzeugungsanlage
  • Prozessablauf Plug-In bzw. Mini-PV
  • VBEW Kurzinformation Mikro-PV Anlagen

 

Hierzu haben wir für Sie Informationen zusammengestellt:

FAQ zu steckerfertigen PV-Anlagen (Quelle: VDE)

1. Was ist eine steckerfertige Photovoltaik-Anlage?

Die hier genannte „steckerfertige Photovoltaik-Anlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Guerilla-PV, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann. Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.

2. Welche Vorteile bietet mir die steckerfertige PV-Anlage?

Der Strom wird durch die PV-Anlage dort erzeugt, wo er auch direkt wieder verbraucht wird – nämlich im heimischen Stromkreis. Zuerst wird also der Strom aus der Eigenproduktion der steckerfertigen PV-Anlage genutzt und nur noch der zusätzlich benötigte Strom aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Dementsprechend verringert sich die vom Lieferanten bezogene Strommenge und die Rechnung fällt geringer aus. Durch diese Einsparungen  kann sich also der Anschluss einer steckerfertigen PV-Anlage nach einiger Zeit lohnen.

3. Sind steckartige PV-Anlagen in einem vorhandenen Stromkreis zulässig?

Ja. Mit der im Mai 2018 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) wurde in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, PV-Anlagen auch in einen vorhandenen Endstromkreis einzubinden. Der Anschluss darf aber ausschließlich über einen speziellen Stecker (nähere Informationen dazu sind unter Frage 11 zu finden) oder eine feste Installation erfolgen.

4. Benötige ich für den Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen eine Elektrofachkraft?

Ja. Wenn ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll, muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Evtl. muss hier die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen. Der normativ geforderte Austausch der Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Energiesteckdose, aber auch eine feste Installation muss durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.

5. Fallen steckerfertige PV-Anlagen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Ja. Es handelt sich um eine ganz normale PV-Anlage, die dieselben Rechte und Pflichten wie größere PV-Anlagen hat. Damit ist es sogar möglich von der EEG-Einspeisevergütung zu profitieren und damit Geld zu verdienen. Allerdings ist die Menge des eingespeisten und damit vergüteten Stroms voraussichtlich sehr gering. In erster Linie soll der Eigenverbrauch gedeckt werden.

6. Sind steckerfertige PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur meldepflichtig?

Steckerfertige PV-Anlagen müssen der Niederspannungsanschlussverordnung zufolge denselben Anmeldeprozess durchlaufen, wie es andere PV-Anlagen auch tun müssen.

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist über diesen Link zu erreichen.

7. Sind steckerfertige PV-Anlagen beim Netzbetreiber meldepflichtig?

Ja. Nach der Niederspannungsanschlussverordnung und der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105), ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich. Eine vereinfachte Anmeldung für steckerfertige PV-Anlagen wird mit der genannten Anwendungsregel unter festgelegten Bedingungen ermöglicht. So wie auch bei großen Verbrauchsgeräten (z. B. Durchlauferhitzer) müssen die Netzbetreiber wissen, wo sie in ihrem Netz vorkommen. Das erleichtert und beschleunigt die Ursachensuche, wenn z. B. unzulässige Netzrückwirkungen auftreten und benachbarte Netzkunden Probleme haben.

8. Sind besondere Zähler für den Betrieb von steckerfertigen PV-Anlagen notwendig?

Das hängt vom bereits vorhandenen Zähler ab. Ist nur ein „normaler“ Zähler (Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre) vorhanden, muss er gegen einen Zähler mit Rücklaufsperre ausgetauscht werden.

Der vorhandene Strom-Bezugszähler wird von der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH durch eine den Anforderungen entsprechende Messeinrichtung (Zähler mit Rücklaufsperre) ersetzt. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage per Email an messstellenbetrieb@stwgd.de.

9. Können steckerfertige PV-Anlagen auch vom Laien in Betrieb genommen werden?

Wenn die steckerfertige  Erzeugungsanlage über eine bereits vorhandene, spezielle Energiesteckdose angeschlossen werden kann (z. B. nach Vornom DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) und ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, kann die PV-Anlage vom Laien in Betrieb genommen werden. Die Mitteilungspflichten gegenüber Netzbetreiber und Bundesnetzagentur (siehe Fragen 6 und 7) bestehen aber auch in diesem Fall. Allerdings gibt es hier zukünftig ein vereinfachtes Verfahren ggü. dem Netzbetreiber (siehe dazu Frage 7).

10. Besteht Brandgefahr während des Betriebs einer steckerfertigen PV-Anlage?

Bei Einhaltung einer normgerechten Inbetriebsetzung der steckerfertigen PV-Anlage besteht grundsätzlich keine Brandgefahr. Für eine normgerechte Installation müssen insbesondere die  Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) eingehalten werden. Darin sind u. a. Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen enthalten.

11. Darf eine steckerfertige PV-Anlage einfach an eine Haushaltssteckdose (Schutzkontaktstecker) angeschlossen werden?

Nein. Es muss eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach der Vornom DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) genutzt werden. Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. Besonders wichtig: Es dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.

12. Ist es erlaubt, den produzierten Strom einfach ins öffentliche Stromnetz zu leiten?

Ist ein Zweirichtungszähler vorhanden und die steckerfertige PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur sowie dem örtlichen Netzbetreiber angemeldet, ist eine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz zulässig.