Soforthilfe Gas

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Was ist die Soforthilfe Gas und warum gibt es diese?

Um Haushaltskundinnen und -kunden sowie alle anderen Verbraucher mit einem sogenannten Standardlastprofil schnell bei den hohen Gaskosten zu entlasten, hat die Bundesregierung die Soforthilfe Dezember beschlossen. Die Soforthilfe überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr 2023. Sie ist eine einmalige Entlastung für leitungsgebundene Erdgas- und Wärmeendkunden. Die Finanzierung erfolgt durch den Staat. 

Die Soforthilfe Dezember gilt für Private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen (sowie für Vereine unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch (Standardlastprofil).

Industriekunden mit registrierender Leistungsmessung können ebenfalls von der Dezember-Soforthilfe profitieren. Hierzu ist es notwendig, dass diese über die Stadtwerke selbständig beantragt werden. Informationen dazu entnehmen Sie unseren FAQs.

 

Soforthilfe Dezember - das sind die wichtigsten Fakten! 

  • Wie funktioniert die Soforthilfe Dezember? 
  • Wie berechnet sich die Soforthilfe Dezember? 
  • Wie erhalte ich die Soforthilfe Dezember? 
  • Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unseren FAQs

 

Wie funktioniert die Soforthilfe Dezember? 

Sie müssen als Kunde nicht selbst aktiv werden. 

Die Stadtwerke Gmünd werden Ihren Abschlag im Dezember 2022 nicht abbuchen. Kunden, die mit einer Überweisung bezahlen, sind von ihrer Zahlungspflicht einmalig im Dezember 2022 befreit.  

Falls die Zahlung doch ausgelöst wurde, brauchen Sie sich trotzdem um nichts zu kümmern. Ihre Zahlung wird mit der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. 

Die Details zu den einzelnen Zahlungsarten erfahren Sie bei den FAQs.

 

Wie berechnet sich die Soforthilfe Dezember?

Da die Soforthilfe Dezember mit dem Arbeits- und Grundpreis für Gas von Dezember berechnet wird, kann es zu Abweichungen mit der Höhe der Abschlagszahlungen kommen. 

Der Gesetzgeber hat im Soforthilfegesetz Gas und Wärme festgelegt, wie die Berechnung der Soforthilfe Dezember zu erfolgen hat. Wichtig zu wissen: Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Die Höhe errechnet sich stattdessen aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas, dem Bruttoarbeitspreis im Dezember und 1/12 des Bruttogrundpreises. 

Das klingt zunächst kompliziert, daher zeigen wir Ihnen anhand eines einfachen Beispiels, was das genau bedeutet: 

  • Bei einem Kunden wurde mit Stand September ein Jahresverbrauch von 24.000 kWh vom Energieversorger prognostiziert. 1/12 davon sind 24.000 kWh/12= 2.000 kWh 
  • Der Arbeitspreis für Gas beträgt im Dezember beispielsweise 12,82 ct/kWh (brutto) 
  • Der Grundpreis für ein Jahr wird im Dezember mit 133,54 Euro ausgewiesen. 1/12 für den Monat Dezember sind somit 133,54 Euro/12= 11,12 Euro 

Die Höhe der Soforthilfe Dezember berechnet sich dann folgendermaßen: 

12,82 ct/kWh x 2.000kWh = 256€ zuzüglich des Grundpreises von 11,12€ = 267,12 

 

Wie erhalte ich die Soforthilfe Dezember? 

SEPA-Lastschrifteinzug

  • Die Stadtwerke Gmünd buchen normalerweise Ihren Abschlag monatlich von Ihrem Konto ab. 
  • Im Dezember 2022 werden die Stadtwerke Gmünd den Abschlag nicht von Ihrem Konto abbuchen. 
  • Nach Erhalt der Jahresverbrauchsabrechnung buchen die Stadtwerke Gmünd den monatlichen Abschlag wieder wie gewohnt ab. 
  • Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.  

Die Soforthilfe Dezember wird auf Ihrer nächsten Jahresrechnung ausgewiesen. Bitte beachten Sie: Die Soforthilfe Dezember basiert auf einem besonderen Berechnungsmodell, welches der Gesetzgeber vorgibt. Hierdurch kann es zu Abweichungen zwischen der Soforthilfe und der Höhe Ihrer Abschlagszahlung kommen. Die Berechnungsformel gewährleistet aber, dass immer 1/12 der tatsächlichen Energiekosten durch die Soforthilfe Dezember gedeckt sind. Die Soforthilfe Dezember wird in Ihrer Jahresrechnung von uns automatisch berücksichtigt und entsprechend verrechnet. 

Monatliche Überweisung

  • Sie überweisen Ihren monatlichen Abschlag üblicherweise selbst. 
  • Im Dezember 2022 überweisen Sie den monatlichen Abschlag nicht. 
  • Sie brauchen sich also um nichts zu kümmern. 
  • Nach Erhalt der Jahresverbrauchsabrechnung überweisen Sie Ihren neu berechneten Abschlag für 2023 wie gewohnt, gerne können Sie auch ein SEPA-Basislastschriftmandat einreichen bzw. ein Formular anfordern. 

Die Soforthilfe Dezember wird auf Ihrer nächsten Jahresrechnung eindeutig ausgewiesen. Bitte beachten Sie: Die Soforthilfe Dezember basiert auf einem besonderen Berechnungsmodell, welches der Gesetzgeber vorgibt. Hierdurch kann es zu Abweichungen zwischen der Soforthilfe und der Höhe Ihrer Abschlagszahlung kommen. Die Berechnungsformel gewährleistet aber, dass immer ein Zwölftel der tatsächlichen Energiekosten durch die Soforthilfe Dezember gedeckt sind. Die Soforthilfe Dezember wird in Ihrer Jahresrechnung von uns automatisch berücksichtigt und entsprechend verrechnet. 

Sie haben den Abschlag für Dezember doch an uns überwiesen? Ihre Zahlung wird mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. 

Dauerauftrag 

  • Sie haben einen Dauerauftrag eingerichtet und überweisen somit monatlich Ihren Abschlag automatisch. 
  • Im Dezember läuft der Dauerauftrag normal weiter und Ihr monatlicher Abschlag wird wie gewohnt überwiesen. 
  • Ihre Zahlung wird mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.  
  • Wollen Sie nicht bis zur Gutschrift in Ihrer Jahresrechnung warten, setzen Sie den Dauerauftrag für Dezember aus. Denken Sie aber bitte dringend daran, nach Erhalt der Jahresverbrauchsabrechnung Ihren Dauerauftrag lt. neu berechneten Abschlag für 2023 anzupassen, gerne können Sie auch ein SEPA-Basislastschriftmandat einreichen bzw. ein Formular anfordern. 

FAQs

Wer stellt die finanziellen Mittel für die Soforthilfe Dezember zur Verfügung?

Der Bund stellt die notwendigen finanziellen Mittel für die Soforthilfe Dezember zur Verfügung. Hierfür müssen Erdgaslieferanten ihre Gesamtabschlagssumme für Gas im Dezember im Vorfeld anmelden, um den Abschlagsausfall vom Bund erstattet zu bekommen. Die Erdgaslieferanten sind nun dazu verpflichtet, den Verbraucherinnen und Verbrauchern von Erdgas den einmaligen Entlastungsbeitrag gut zu schreiben. 

Wer bekommt die Soforthilfe Dezember?

Die Soforthilfe Dezember erhalten Haushaltskunden sowie alle anderen Verbraucher mit einem Standardlastprofil. Industrie- Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) haben ebenfalls Anspruch auf die Soforthilfe und müssen diesen ihrem Energieversorger mitteilen, um zu profitieren.  

Bei der Beantragung der Soforthilfe stehen wir Ihnen als Vertriebsteam gerne zur Seite. 

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten: 

Telefon: (07171) 603-8222 

E-Mail: vertrieb@stwgd.de 

 

(Quelle: BDEW und KOV Leitfaden Krisenvorsorge Gas)

Warum unterscheidet sich die Soforthilfe Dezember von meiner monatlichen Abschlagszahlung?

Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen basiert auf dem prognostizierten Jahresverbrauch Ihrer letzten Abrechnung, z. B. im September, und dem zu dem Zeitpunkt gültigen Arbeits- und Grundpreis. Für die Soforthilfe werden jedoch die im Dezember geltenden Arbeits- und Grundpreise herangezogen – und die können von denen zum Zeitpunkt der Abschlagsberechnung abweichen. Daher kann es also sein, dass die Soforthilfe in der Höhe anders ausfällt als der monatliche Abschlag im Dezember. Ebenso kann sich der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für Gas von dem exakten Jahresverbrauch in Ihrer letzten Abrechnung unterscheiden. Dies liegt daran, dass bei Ihrem prognostizierten Jahresverbrauch bereits sogenannte Gewichtungsverfahren berücksichtigt wurden – also ein Abgleich zwischen abgelesenen Verbrauchswerten und den Ist-Temperaturen erfolgt ist. 

Ich habe den Abschlag für Dezember überwiesen. Was muss ich jetzt tun?

Haushaltskundinnen und -kunden sowie alle anderen Verbraucher mit einem Standardlastprofil bei den Stadtwerken Gmünd brauchen sich um nichts zu kümmern. Ein eventuell zu viel gezahlter Abschlag wird in der nächsten Jahresabrechnung zusammen mit der Soforthilfe berücksichtigt und verrechnet.  

Ich bin Mieter und habe keinen eigenen Gaszähler in der Mietwohnung. Wann und wie erhalte ich die Soforthilfe Dezember?

In vielen Fällen haben Mieter einer Wohnung keinen eigenen Gaszähler – es gibt also kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Gasversorger und Mieter. Die Abrechnungen erfolgen dann in der Regel zwischen dem Gasversorger und dem Vermieter. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass viele Vermieter bislang die gestiegenen Energiepreise noch nicht an ihre Mieter weitergegeben haben. Vermieter sollen daher die Entlastung bei der nächsten Betriebskostenabrechnung weitergeben. Sollte der Vermieter in den letzten neun Monaten die Betriebskostenvorauszahlung aufgrund der gestiegenen Energiepreise bereits angepasst haben, brauchen Mieter den Erhöhungsbetrag im Dezember nicht zu zahlen. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter in Verbindung. 

Sollte ich jetzt weiter möglichst viel Energie einsparen?

Ja – Energiesparen ist weiterhin das Gebot der Stunde. Jede eingesparte Kilowattstunde zählt, im Sinne der Versorgungssicherheit, aber auch aus finanzieller Sicht. Die vorgeschlagene Gaspreisbremse für Privatkunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen gilt für 80 Prozent des Verbrauchs, darüber hinaus müssen Kunden vollständig ihre normalen Preise zahlen. Auch die geplante Übernahme einer Abschlagszahlung für den Dezember durch den Staat würde nicht von der im Dezember verbrauchten Gasmenge abhängen. 

Wer erhält die Soforthilfe?