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Anmeldeverfahren Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105:2018-11

Um eine ordentliche Bearbeitung zu gewährleisten, verwenden Sie bitte die Formulare der Stadtwerke Gmünd. Diese finden Sie hier.

1. Anmeldung Erzeugungsanlagen

Der Netzbetreiber ist bereits in der Planungsphase mit einzubeziehen. Für die Anmeldung sind im Allgemeinen, unter Beachtung der nach TAB und des beim Netzbetreiber geltenden Anmeldeverfahrens sind folgende Unterlagen durch einen in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb rechtzeitig bei uns einzureichen:

  • Formular „Anmeldung zum Anschluss
  • Formular „Datenblatt
  • Lageplan
  • Messkonzept
  • Modulbelegungsplan
  • einpoliges Übersichtsschaltbild
  • Konformitätsnachweis (ggf. Einheiten-Zertifikat) für die Erzeugungseinheit nach VDE-AR-N- 4105
  • wenn nicht integriert oder >30kW: Konformitätsnachweis für den NA-Schutz nach VDE-AR-N- 4105

Im Bereich der Mittelspannung verwenden Sie bitte das Formular „Anmeldung zum Anschluss MS“. Hier sind weitergehende Angaben zu tätigen.

2. Netzprüfung

Nach Erhalt der kompletten Anmeldeunterlagen erfolgt nun die Netzprüfung: die entsprechende Fachabteilung wird informiert. Wir als Netzbetreiber sind verpflichtet zu prüfen, ob eine Erzeugungsanlage ans Netz angeschlossen werden kann, ohne dass entsprechende Netzrückwirkungen entstehen und somit die Normen / Regeln / Gesetze eingehalten werden. Erst nach der Netzprüfung erhält der Anlagenbetreiber die Einspeisezusage. Dies ist der Startschuss für die Installation der Einspeiseanlage.

3. Einspeisemanagement

Gemäß §9 des EEG müssen sich Erzeugungsanlagen zur Vermeidung von Netzüberlastungen am Eispeisemanagement des Netzbetreibers, an dessen Netz sie angeschlossen sind, beteiligen. Hierzu gibt es die Möglichkeit, je nach Leistungsgröße der BHKW-Anlage, des Einbaus eines Rundsteuerempfängers oder Wirkleistungsreduzierung.

Anlagenbetreiber und Betreiber von KWK-Anlagen müssen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit

1. die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und
2. die Ist-Einspeisung abrufen kann.

Hier ist in der Regel eine Fernwirkanlage und eine Lastgangzählung einzubauen. Hier muss in Vorfeld eine Bestellung bei uns eingehen. Die bestellte Fernwirkanlage wird von uns vorparametriert und ist durch Ihren Elektroinstallateur zu installieren.

4. Inbetriebsetzungsauftrag

Nach erfolgter Installation der Einspeiseanlage übergibt der Anlagenerrichter dem Netzbetreiber den Inbetriebsetzungsauftrag. Dieser sollte mindestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebnahme der Einspeise-Anlage bei uns eingehen. Eine Inbetriebsetzung der Einspeiseanlage darf erst nach Zustimmung des Netzbetreibers erfolgen. Es findet eine gemeinsame technische Abnahme zusammen mit dem Errichter, dem zukünftigen Anlagenbetreiber und einem Mitarbeiter der Stadtwerke Gmünd vor der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb statt. Zeitgleich findet i.d.R. auch die Zählermontage / der Zählertausch statt.

5. Zählertausch/-setzung und gemeinsame Inbetriebnahme

Nach Erhalt des Inbetriebsetzungsauftrages werden sich die Kollegen unseres Messstellenbetriebes mit den beteiligten Akteuren zwecks einer Terminabsprache in Verbindung setzen. Es findet eine gemeinsame technische Abnahme zusammen mit dem Anlagenerrichter, dem Anlagenbetreiber und einem Mitarbeiter der Stadtwerke Gmünd vor der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb statt. Zeitgleich findet i.d.R. auch die Zählermontage / der Zählertausch statt. Spätestens zu diesem Termin sollten unsrem Mitarbeiter folgende Unterlagen übergeben werden:

6. Auszahlungsvoraussetzungen

Sind alle relevanten Unterlagen (Anmeldung und Inbetriebsetzung) nach VDE-AR-N 4105:2011-08 eingegangen, so erhalten Sie unseren „Netzanschlussvertrag für Stromerzeugungsanlagen“ nebst Formular „Bankverbindung“.

Eine weitere, zwingende Voraussetzung ist die Anmeldung der Einspeiseanlage bei der Bundesnetzagentur (§6 EEG). Angaben zur Einspeiseanlage müssen der Bundesnetzagentur innerhalb von Monat nach der Inbetriebnahme übermittelt werden! Eine Kopie der Anmelde-/Registrierungsbestätigung ist an die Stadtwerke Gmünd zu senden. Dies gilt für alle Einspeiseanlagen nach EEG und KWKG sowie Batteriespeicher!

Weitere Informationen zur BNetzA-Anmeldung erhalten Sie hier.

Anlagen mit fossilen Energieträgern, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden, müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden. Dem Netzbetreiber ist eine Kopie des Zulassungsbescheids bzw. der Bestätigung der Anzeige vorzulegen. Für kleine Anlagen bis 50 kW elektrische Leistung gibt es ein vereinfachtes Anzeige-Verfahren (Allgemeinverfügung).

7. Weitere Informationen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)

www.bafa.de