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Anmeldeverfahren Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105:2018-11

Um eine ordentliche Bearbeitung zu gewährleisten, verwenden Sie bitte die Formulare der Stadtwerke Gmünd. Diese finden Sie hier.

1. Anmeldung Erzeugungsanlagen

Der Netzbetreiber ist bereits in der Planungsphase mit einzubeziehen. Für die Anmeldung sind im Allgemeinen, unter Beachtung der nach TAB und des beim Netzbetreiber geltenden Anmeldeverfahrens sind folgende Unterlagen durch einen in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb rechtzeitig bei uns einzureichen:

  • Formular „Anmeldung zum Anschluss
  • Formular „Datenblatt
  • Lageplan
  • Messkonzept
  • Modulbelegungsplan
  • einpoliges Übersichtsschaltbild
  • Konformitätsnachweis (ggf. Einheiten-Zertifikat) für die Erzeugungseinheit nach VDE-AR-N- 4105
  • wenn nicht integriert oder >30kW: Konformitätsnachweis für den NA-Schutz nach VDE-AR-N- 4105

Im Bereich der Mittelspannung verwenden Sie bitte das Formular „Anmeldung zum Anschluss MS“. Hier sind weitergehende Angaben zu tätigen.

2. Netzprüfung

Nach Erhalt der kompletten Anmeldeunterlagen erfolgt nun die Netzprüfung: die entsprechende Fachabteilung wird informiert. Wir als Netzbetreiber sind verpflichtet zu prüfen, ob eine Erzeugungsanlage ans Netz angeschlossen werden kann, ohne dass entsprechende Netzrückwirkungen entstehen und somit die Normen / Regeln / Gesetze eingehalten werden. Erst nach der Netzprüfung erhält der Anlagenbetreiber die Einspeisezusage. Dies ist der Startschuss für die Installation der Einspeiseanlage.

3. Einspeisemanagement

Gemäß §9 des EEG 2023 müssen sich Erzeugungsanlagen zur Vermeidung von Netzüberlastungen am Eispeisemanagement des Netzbetreibers, an dessen Netz sie angeschlossen sind, beteiligen. Je nach Leistungsgröße der PV-Anlage ist der Einbau eines Rundsteuerempfängers oder einer Fernwirkanlage vorgeschrieben. Sollte auf dem Anmeldeformular Ihrer neuen PV-Anlage „Einbau techn. Einrichtung zur Leistungsreduzierung“ angekreuzt sein, so erhalten Sie von uns ein Bestellformular. Dieses versenden wir in der Regel als Anlage der Einspeisezusage. Nach dem Eingang der Bestellung wird Ihnen der Rundsteuerempfänger zugesandt bzw. wird die Fernwirkanlage zur Abholung bereitgestellt. Der Einbau ist durch Ihren Elektroinstallateur vorzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter Einspeisemanagement.

4. Inbetriebsetzungsauftrag und Zählertausch

Nach erfolgter Installation der Einspeiseanlage übergibt der Anlagenerrichter dem Netzbetreiber den Inbetriebsetzungsauftrag. Dieser sollte mindestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme der Einspeise-Anlage bei uns eingehen.

Die Kollegen unseres Messstellenbetriebes werden sich mit dem Anlagenbetreiber zur Terminabsprache in Verbindung setzen. Eine Inbetriebsetzung der Einspeiseanlage darf erst nach Zustimmung des Netzbetreibers erfolgen. Diese Zustimmung erhält der Anlagenbetreiber in der Regel im Zuge der Zählermontage / des Zählertauschs.

Spätestens zu diesem Termin sollten uns folgende Unterlagen übergeben werden:

5. Auszahlungsvoraussetzungen

Sind alle relevanten Unterlagen (Anmeldung und Inbetriebsetzung) nach VDE-AR-N 4105:2011-08 eingegangen, so erhalten Sie unseren „Netzanschlussvertrag für Stromerzeugungsanlagen“ nebst Formular „Bankverbindung“.

Eine weitere, zwingende Voraussetzung ist die Anmeldung der Einspeiseanlage bei der Bundesnetzagentur (§6 EEG). Angaben zur Einspeiseanlage müssen der Bundesnetzagentur innerhalb von Monat nach der Inbetriebnahme übermittelt werden! Eine Kopie der Anmelde-/Registrierungsbestätigung ist an die Stadtwerke Gmünd senden. Dies gilt für alle Einspeiseanlagen nach EEG und KWKG sowie Batteriespeicher!

Weitere Informationen zur BNetzA-Anmeldung erhalten Sie hier.

6. Batteriespeicher

Betreiber von Photovoltaikanlagen, die den erzeugten Strom in Batterien speichern wollen, sollten dies uns anzeigen. Mit Hilfe der Checkliste im neuen Downloadbereich "Downloads Batteriespeicher" können die notwendigen Informationen zusammengestellt und für den Versand an die Stadtwerke Gmünd vorbereitet werden. Bitte denken Sie daran das Formular Anmeldung/Datenblatt sowie das Messkonzept (Bereich E) zur Anmeldung Ihres Speichersystems vollständig auszufüllen. Ebenso benötigen wir nach Inbetriebnahme des Speichers das Formular Inbetriebsetzungsprotokoll.

7. Aufhebung der 70%-Regelung PV bis 7 kWp (bei Bestandsanlagen)

Für kleinere Bestandsanlagen bis 7 kWp entfallen die Einspeisebegrenzungen seit 1. Januar 2023. Anlagenbetreibern steht es dann frei, die pauschale 70%-Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf eigene Kosten entfernen zu lassen.

Die Absicht zur Erhöhung der Einspeiseleistung ist allerdings im Vorfeld dem Netzbetreiber mitzuteilen. Hierzu ist dieses Formular einzureichen: Aufhebung der 70%-Regelung PV bis 7 kWp

8. Weitere Informationen