Beratung und Kontakt

Allgemeine Information

(07171) 603-803

info@stwgd.de

Entstördienst

(07171) 603-800
Täglich rund um die Uhr

Zahlhilfe

Sie können Ihre Rechnungen oder Ihren monatlichen Abschlag nicht fristgerecht zahlen?

Für Zahlungsschwierigkeiten kann es viele Gründe geben. Deshalb haben wir Lösungen entwickelt, um Sie bei Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen. Denn wenn Sie Ihre Rechnungen nicht begleichen, kann es dazu führen, dass Ihre Strom- bzw. Gaslieferung eingestellt wird. Kontaktieren Sie uns daher umgehend, wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen können, eine Mahnung erhalten haben oder die Versorgungsunterbrechung bereits angekündigt wurde.

 

Was Sie tun können:

1. Senden Sie uns ein Foto Ihres Zählerstandes sowie Ihre Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) mit dem Stichpunkt "Abwendungsvereinbarung" per Mail an abwendungsvereinbarung@stwgd.de.

Falls Sie eine Ratenzahlung möchten, teilen Sie uns dies bitte gleich in der Mail mit.

2. Wir prüfen Ihren aktuellen Energieverbrauch und gleichen diesen mit unserer Forderung ab.

3. Sie werden von uns kontaktiert.

 

Wo gibt es kostenlose Hilfe?

Unser Stadtwerke-Hilfsteam unterstützt Sie gerne bei allen Fragen zur Zahlhilfe und ist persönlich für Sie da.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Schuldnerberatungsstellen, bei denen sich betroffene Verbraucher kostenlos beraten lassen können. Hier ein kleiner Überblick:

Jobcenter
Sind Sie Kunde eines Jobcenters? Dann sprechen Sie Ihren zuständigen Berater an, er kann Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen. Hier finden Sie ein Jobcenter in Ihrer Nähe.

Schuldenberatung
Die Experten der Caritas, Diakonie oder Schuldenhelpline beraten Sie kostenlos zu Ihrer finanziellen Situation und erarbeiten mit Ihnen einen Plan, um Ihre Schulden zu begleichen.

Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale bietet Ihnen neben zahlreichen Energiespartipps auch eine kostenlose erste Einschätzung zu Ihren Energiesparfragen. Hier geht es direkt zur Verbraucherzentrale.

 

Ihnen droht bereits eine Versorgungsunterbrechung?

In diesem Fall haben Sie als Kunde in der Grund- oder Ersatzversorgung die Möglichkeit, eine Abwendungsvereinbarung zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung der Weiterversorgung auf Vorauszahlungs- oder Abschlagsbasis, sowie zinsfreie Ratenzahlungen auf bestehende Zahlungsrückstände bei den Stadtwerken Gmünd.

Ein konkretes Angebot können Sie per E-Mail an abwendungsvereinbarung@stwgd.de anfordern.

Hier können sie vorab ein Muster einsehen: Abwendungsvereinbarung_Muster

Häufig gestellte Fragen:

Kann ich eine Rechnung oder Abschläge in Raten begleichen?

Wenn Sie den Betrag Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung nicht auf einmal bezahlen können, bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an. Rufen Sie uns dazu einfach an unter Tel. 07171/603-8111 oder schicken Sie uns eine E-Mail an abwendungsvereinbarung@stwgd.de.

Die monatlichen Abschlagsbeträge sind von einer Ratenzahlung ausgenommen.

Was ist eine Abwendungsvereinbarung?

Um eine drohende Versorgungsunterbrechung abzuwenden, können Sie als Stadtwerke-Kunde das Angebot einer Abwendungsvereinbarung erhalten. Das Muster der Abwendungsvereinbarung können Sie hier einsehen.

Eine konkrete Abwendungsvereinbarung werden wir Ihnen mit der Sperrankündigung zustellen. Sie können ein Angebot auch per Mail an abwendungsvereinbarung@stwgd.de anfordern. Dieses Angebot enthält eine Vereinbarung der Weiterversorgung auf Vorauszahlungs- oder Abschlagsbasis, sowie zinsfreie Ratenzahlungen auf die bestehenden Zahlungsrückstände.

Bitte schicken Sie uns das unterschriebene Angebot per E-Mail an abwendungsvereinbarung@stwgd.de, um eine eventuell anstehende Versorgungsunterbrechung zu verhindern.

Was passiert, wenn ich die Abwendungs­vereinbarung nicht erfüllen kann?

Wenn Sie die Abwendungsvereinbarung nicht erfüllen – also einzelne Ratenzahlungen oder Voraus- oder Abschlagszahlungen nicht fristgerecht leisten – ist die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH berechtigt, unter Beachtung der Vorgaben des § 19 Absatz 4 und entsprechender Anwendung des Absatzes 2 Satz 2 und 3 der Grundversorgungsverordnung Strom bzw. Gas (StromGVV/GasGVV), die Energieversorgung zu unterbrechen. Spätestens acht Tage vor dem Sperrtermin erhalten Sie die Ankündigung der Versorgungsunterbrechung.

Unter welchen Voraussetzungen kann die Grund- bzw. Ersatz­versorgung unterbrochen werden?

Wenn Sie wiederholt Ihren Zahlungsver­pflichtungen nicht nachkommen, kann die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH vier Wochen nach Benachrichtigung die Versorgung unterbrechen. Dazu wird der zuständige Netzbetreiber beauftragt. Grundsätzlich gilt, dass Ihre Energiever­sorgung nur unterbrochen werden darf, sofern diese nicht unverhältnismäßig ist und dadurch unter anderem keine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht. Sie können der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH in Textform Ihre Gründe mitteilen, die für eine Unverhältnis­mäßigkeit der Versorgungs­unterbrechung sprechen. Darüber hinaus ist eine Unterbrechung nur durchführbar, wenn Sie zum Zeitpunkt der Versorgungs­unterbrechung mit Zahlungsver­pflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug sind und es sich dabei um mindestens zwei Monatszahlungen (Abschlagsbeträge) handelt.

Spätestens mit der 8-werktägigen Vorankündigung der Versorgungs­unterbrechung wird Ihnen die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH eine Abwendungs­vereinbarung anbieten. Für den Fall, dass Sie die Abwendungsver­einbarung nicht abschließen bzw. nicht erfüllen – also einzelne Ratenzahlungen oder Voraus- und Abschlagszahlungen nicht fristgerecht leisten – ist die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH berechtigt, unter Beachtung der Vorgaben des § 19 Absatz 4 und entsprechender Anwendung des Absatzes 2 Satz 2 und 3 der StromGVV/GasGVV, die Versorgung zu unterbrechen.

Die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH hat die Versorgung wieder herzustellen, sobald die Gründe für die Unterbrechung nicht mehr bestehen und Sie die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung gezahlt haben.