- Stand 17. November 2022 -
Stark gestiegene Beschaffungskosten für Erdgas
Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sind auch bei uns in Deutschland in immer mehr Lebensbereichen zu spüren. Dazu gehören auch die massiv gestiegenen Beschaffungspreise für Erdgas. Durch unsere vorausschauende und langfristige Beschaffungsstrategie konnten kurzfristige Preisspitzen abgemildert werden. Die seit Ende letzten Jahres kontinuierlich gestiegenen Bezugskosten für Erdgas können dadurch allerdings nicht komplett aufgefangen werden. Darüber hinaus steigen ab 1. Januar 2023 die Netzentgelte.
Aufgrund dieser von den Stadtwerken nicht beeinflussbaren Faktoren müssen die Stadtwerke die Gastarife zum 1. Januar 2023 anpassen: Der Grundtarif erhöht sich um 7,75 Cent/kWh netto (8,29 Cent/kWh brutto). Der beliebteste Tarif, der Ostalb Gas SparPlus, steigt um 7,78 Cent/kWh netto (8,32 Cent/kWh brutto). Im Durschnitt erhöhen sich damit die monatlichen Kosten für einen 4 Personenhaushalt mit 18.000 kWh Jahresverbrauch um 125€ pro Monat.
Unterstützung für Gaskunden
Zur Entlastung von Gaskunden hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuer bis zum Frühjahr 2024 auf 7 % reduziert. Diese Entlastungsmaßnahme sowie die sog. Dezemberhilfe, bei welchem der Dezember-Abschlag der Gasrechnung entfällt, geben die Stadtwerke direkt an ihre Gaskunden weiter. Zudem beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung eines Preisdeckels ab voraussichtlich März 2023. Die Stadtwerke begrüßen die geplanten Maßnahmen und werden die Entlastungen an die Kunden weitergeben, sobald die Beschlüsse verabschiedet sind.
Ein Stadtwerke-Hilfsteam unterstützt bei allen Fragen zu den aktuellen Energiepreisen und Tarifen unter der Nummer: 07171 603-8811. In unserem Kundenzentrum stehen die Kolleginnen und Kollegen auch persönlich für eine Beratung zur Verfügung.
Alle Tarifinformationen finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen:
Warum steigen die Preise?
1. Aufgrund des Krieges in der Ukraine lieferte Russland deutlich reduzierte Mengen des vertraglich vereinbarten Erdgases. Aktuell hat Russland die Lieferungen komplett eingestellt. Die ausbleibenden Gaslieferungen müssen zu sehr hohen Kosten ersatzbeschafft werden. Deutschland ersetzt das russische Erdgas inzwischen mit Flüssiggas-Lieferungen aus anderen Ländern. Das meiste Erdgas importiert Deutschland aktuell aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien zu deutlich höheren Kosten.
2. Die gestiegene Nachfrage nach Gas im Welthandel, führt zu höheren Preisen beim Einkauf der Energie.
3. Auch die nationale CO2-Bepreisung auf fossile Brenn- und Treibstoffe im Gebäude- und Verkehrssektor trägt zu dieser Entwicklung bei.
4. Auf europäischer Ebene gibt es eine CO2-Bepreisung für Großverbraucher fossiler Energien – das trifft aktuell Gas- und Kohlekraftwerke der Stromerzeugung. Dieser Aspekt ist im Börsenpreis enthalten.
5. Die Energienetze in Deutschland werden fit gemacht für die Energiewende. Diese Weiterentwicklung der Infrastruktur verursacht Kosten für die Netzbetreiber. Als Netznutzungsentgelte sind die Investitionen als Teil der Verbraucherpreise auf jeder Abrechnung sichtbar.
Welche Gaspreisanpassung ist zum 1. Oktober 2022 erfolgt? Welche Gas-Umlagen werden berechnet, welche nicht?
Zum 1. Oktober 2022 wurden lediglich die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57 Cent/kWh netto und die Gas-Speicher-Umlage in Höhe von 0,059 Cent/kWh netto weiterberechnet. Die Gas-Beschaffungsumlage (Sicherungsumlage) in Höhe von 2,419 Cent/kWh wurde vom Gesetzgeber zurückgenommen und wird demnach nicht berechnet.
Aufgrund der MwSt-Senkung ab 1. Oktober 2022 kam es deshalb zu einer Brutto-Preisreduzierung bei den Erdgaspreisen.
Was bedeutet die Gaspreisbremse?
Stand heute hat die Bundesregierung folgendes geplant (finale Entscheidung erfolgt am 16. Dezember 2022): Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) sowie für Vereine soll der Gaspreis von spätestens März 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden:
80% des prognostizierten Jahresverbrauchs wird mit einem Bruttogaspreis von 12 Cent/kWh gedeckelt (Wärmepreis 9,5 Cent/kWh). Für diese Verbrauchsmenge kommt der von den Stadtwerken mitgeteilte Gaspreis über die Preisanpassung Mitte November 2022 nicht zum Tragen.
20% der Verbrauchsmenge wird mit den Gaspreisen abgerechnet, welche über die Preisanpassung mitgeteilt wurde (Wärmepreise gemäß Vertragspreis).
Dies soll, Stand heute, zum 1. März 2023 erfolgen. Es ist aber auch eine frühere Einführung bereits zum 1. Februar 2023 im Gespräch.
Paket |
Zeitraum |
Haushalt, Gewerbe, Wohnungswirtschaft |
Entlastung 1 |
Dezember 2022 |
1/12 des Jahresverbrauchs * Dez-Preis (Gas) Sept-Abschlag +20% (Wärme) |
Entlastung 2 |
01.03.2023 bis 30.04.2024 |
12 Cent/kWh brutto; 80% (Gas) 9,5 Cent/kWh brutto; 80% (Wärme) |
Finanzierung |
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Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) |
Was bedeutet die Strompreisbremse?
Eine Strompreisbremse soll ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher, sowie kleine und mittlere Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Dazu muss auch der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz gedämpft werden. Die Netzentgelte im deutschen Stromnetz gedämpft werden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Stromkosten und werden somit von den Stromkundinnen und -kunden getragen. Um die Strompreisbremse für den Basisverbrauch und eine Dämpfung der Netzentgelt für Strom zu finanzieren, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden.
Der Dezember-Abschlag (für November) wird von den Stadtwerken ausgesetzt und muss nicht von den Kunden bezahlt werden. Was passiert mit den Abschlagsbeträgen, welche schon vorzeitig bezahlt wurden?
Wenn Sie Ihre Abschläge per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, können Sie die Abschlagszahlung im Dezember einmalig aussetzen. Falls der Abschlag doch bezahlt wird, entsteht Ihnen kein Nachteil, wir verrechnen den Betrag dann ganz einfach mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.
Welcher MwSt-Satz gilt für Gas und Wärmelieferungen ab 1. Oktober 2022?
Mit dem "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes wird der Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19% auf 7% reduziert. Diese Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspakets.
Und bei Stromlieferungen?
Während auf Erdgas und Wärme ab Oktober nur noch 7% Mehrwertsteuer fällig werden, gilt bei Strom immer noch ein Steuersatz von 19%.
Mit welchem MwSt-Satz wird Gas und Wärme für das gesamte Lieferjahr 2022 abrechnet, nachdem bis 30.09.2022 19% und ab 01.10.2022 7% gelten?
Die Anwendung des Steuersatzes i.H.v. 7% ist für Lieferungen in dem Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 befristet. Für die Frage, welcher Steuersatz zur Anwendung kommt, ist im Grundsatz das vereinbarte Endes des Ablesezeitraums maßgeblich.
Beispiel: Ablesezeitraum 01.01.2021 - 30.09.2022: Die Lieferungen unterliegen vollständig noch dem Steuersatz i.H.v. 19%.
Abwandlung: Ablesezeitraum 01.11.2021 - 31.10.2022: Die Lieferungen unterliegen vollständig dem Steuersatz i.H.v. 7%. Abschlagsrechnungen bis zum 30.09.2022 mit einem Steuersatz i.H.v. 19% werden erst im Rahmen der Schlussrechnung berichtigt bzw. angepasst, sodass der Bezug von Gas und Wärme über den gesamten Ablesezeitraum 2022 dem ermäßigten Steuersatz i.H.v. 7% unterliegt.
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