Förderprogramm Wechsel-Geld und Blockheizkraftwerk

Die Stadtwerke fördern sowohl den Wechsel des Wärmeerzeugers, der mit einem anderem Energieträger als Erdgas betrieben wird, auf eine neue Erdgasheizung mit Brennwerttechnik als auch auf ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Haus- und Wohnungsbesitzer können jederzeit Anträge stellen. Ein Miniblockheizkraftwerk ist im Eckpunkt Energie der Stadtwerke zu besichtigen.

Voraussetzung ist jedoch, dass

  • mit den Planungsarbeiten und dem Austausch nicht vor dem 1. Januar 2012 begonnen wurde,
  • derzeit Ihr Wärmeerzeuger mit einem anderen Energieträger als Erdgas betrieben wird,
  • ein erschließbarer Zugang zum Erdgasnetz (Abnahmestelle) in unserem Gas-Netzgebiet vorhanden ist und ein Erdgasbezug über fünf Jahre durch die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH erfolgt.

Wie viel Fördergeld Sie bekommen können, richtet sich auch nach dem Gebäudetyp (siehe Förderrichtlinien). Der Förderantrag muss bis spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden. Dem Förderantrag sind die Rechnung der ausgeführten Anlagentechnik des Fachhandwerks, sowie ein Messprotokoll der bisherigen Heizungsanlage beizufügen.

Kontakt

Eckpunkt Energie
Bürgerstraße 5
73525 Schwäbisch Gmünd

Telefon: 07171 603 8590
Telefax: 07171 603 8599

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