Messstellenbetrieb und Messdienstleistung
Alle Infos rund um den Messstellenbetrieb, die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) und die MessZV.
Beispielsweise zur WiM gehören:
Geschäftsprozesse zum Zugang zu Messstellenbetrieb und Messdienstleistung
- Kündigung Messstellenbetrieb (ggf. einschl. Messung),
- Beginn Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung),
- Ende Messstellenbetrieb (ggf. einschließlich Messung),
- Gerätewechsel,
- Geräteübernahme,
- Kündigung Messung,
- Beginn Messung,
- Ende Messung.
Prozesse im laufenden Messstellenbetrieb bzw. bei laufender Messung
- Messstellenänderung,
- Störungsbehebung in der Messstelle,
- Anforderung und Bereitstellung von Messwerten.
Annexprozesse
- Stammdatenänderung,
- Geschäftsdatenanfrage,
- Abrechnung von Dienstleistungen im Messwesen.
Die Prozesse sind für die Messstellen aller Letztverbraucher – also sowohl für Lastprofilkunden als auch für Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung – anzuwenden, soweit sich aus den Vorgaben einzelner Prozesse nichts Abweichendes ergibt. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Netzbetreiber selbst an einer Messstelle die Aufgaben von Messstellenbetrieb bzw. Messung im Rahmen seiner Grundzuständigkeit gem. § 21b Abs. 1 EnWG wahrnimmt. In diesem Fall tritt auch der Netzbetreiber in die Rolle eines Messstellenbetreibers bzw. Messdienstleisters im Sinne dieser Prozessbeschreibung, soweit die Regelungen sinngemäß und in Ansehung etwaiger gesetzlicher Sonderbestimmungen auf ihn anwendbar sind.