Schwäbisch Gmünd, 2011

Informationen zur Netznutzung

Die Landesregulierungsbehörde hat mit Beschluss vom 25.2.2009 die Erlösobergrenzen der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH für die 1. Regulierungsperiode festgelegt. Die Erlösobergrenze für das Jahr 2009 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV die Grundlage für die Bestimmung der Netzentgelte und der Entgelte für Messstellenbetrieb, Messen und Abrechnen.

Ergänzend zum EnWG werden durch die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH auch das „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWKG) und das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) umgesetzt.

Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, behält sich die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH vor, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur beziehungsweise Landesregulierungsbehörde.

Die aktuellen Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium der Justiz unter http://www.gesetze-im-internet.de/.

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